Investitionen in Hausprojekte oder in das Syndikat*
Haben Hausverein und Syndikat eine neue Hausbesitz-GmbH gegründet, braucht das Stammkapital nicht auf die hohe Kante gelegt zu werden; es wird natürlich für den Hauskauf verwendet. Mit 25.000 EUR aber lassen sich in den meisten Gegenden der Republik keine großen Sprünge machen: Das Projekt braucht Kredite in 6-stelliger Höhe.
„Geld – das gibt es bei allen guten Banken und Sparkassen.“ Aber: erstens treiben Bankkreditzinsen die Mieten weit in die Höhe. Zweitens leiht die Bank in der Regel nur einen Teil der Investitionskosten und setzt voraus, dass der andere Teil als Eigenkapital vorhanden ist, nicht nur die mageren 25.000 EUR Stammkapital.
Als Ausweg aus dem Dilemma bietet sich eine Abkürzung an, der Direktkredit. Menschen, die das Projekt kennen und unterstützenswert finden, können Ersparnisse direkt bei der Hausbesitz-GmbH anlegen und parken – ohne Umweg über die Bank, die ihre Kosten und Gewinnspanne bezahlt haben will. Das macht zwar einen Bankkredit in der Regel nicht überflüssig; aber eine ausreichende Zahl von zinsgünstigen Direktkrediten schließt die Finanzierungslücke und hält die Mieten auf erträglichem Niveau.
Direktkredite sind Geldbeträge, die dem Projekt – ohne den Umweg über eine Bank – direkt geliehen werden. Sie bieten Einzelpersonen und Gruppierungen die Möglichkeit einer sinnvollen, sozialen, ökologischen und nachhaltigen Geldanlage.
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.
Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber_Innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (Haus-GmbH oder Mietshäuser Syndikat GmbH) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger_Innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber_Innen.
Zwischen den Kreditgeber_Innen und dem Hausprojekt wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem Kreditbetrag, Zinsen, Kündigungsfrist, Laufzeit und ein qualifizierter Rangrücktrittsklausel klar geregelt sind.
Für einen Direktkredit an die Mietshäuser Syndikat GmbH gilt:
- Kreditbetrag: ab 1.000 EUR
- Zinsen: fünf verschiedene Zinsätze im Bereich bis max. 1,1 % p.a.. (Stand 31.05.2018)
- Kündigungsfrist: ab 6 Monate
- Qualifizierte Rangrücktrittsklausel
Rechtliche Hinweise
- Für Direktkredite an die Mietshäuser Syndikat GmbH gilt das Vermögensanlagengesetz erst ab dem 01.01.2016.
Darauf weisen wir gemäß § 32 Absatz 10 (Übergangsvorschriften) hin. - Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet die Mietshäuser Syndikat GmbH seit dem 01.01.2016 verschiedene neue Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen.
- Im Rahmen der neuen Vermögensanlagen werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 EUR durch die Mietshäuser Syndikat GmbH angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
- Die bis zum 31.12.2015 eingeworbenen und angenommenen Direktkredite gelten als abgeschlossene Vermögensanlage.
- Die Konditionen für einen Direktkredit an ein Hausprojekt sind beim jeweiligen Hausprojekt zu erfragen.
* Derzeit benötigen vor allem Hausprojekte Direktkredite für Baumaßnahmen oder Hauskauf. Daher empfehlen wir interessierten Kreditgeber:innen, sich direkt an die Regionalberatungen zu wenden, um dort den aktuellen Bedarf zu erfahren.
“… lieber 1000 FreundInnen im Rücken als eine Bank im Nacken …”